Erstellen, versenden und verwalten Sie Ihre elektronischen Rechnungen im ZUGFeRD- und XRechnung-Format. Rechtskonform, automatisiert und direkt auf Ihrem Rechner — ohne Cloud, ohne Abo.
28 Tage kostenlos testen — danach 48 €/Jahr
| Pos. | Bezeichnung | Menge | EP Netto | USt | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Dienstleistung | 1,00 Stk. | 342,00 | 19% | 342,00 |
Von der Erstellung bis zum Versand — eine Software, die alle Anforderungen der E-Rechnungspflicht abdeckt.
Rechnungen erstellen und einlesen in beiden Formaten. Offiziell mit dem KoSIT-Validator der Bundesverwaltung geprüft — XRechnung 3.0.2 nach EN 16931.
Vier-Augen-Prinzip mit konfigurierbarem Schwellenwert. Sachliche und rechnerische Prüfung, Stellvertretung bei Abwesenheit.
Revisionssichere Aufbewahrung mit SHA-256-Integrität, Audit-Trail und konfigurierbaren Aufbewahrungsfristen.
Freigegebene Rechnungen als CSV exportieren — einzeln, monatsweise oder jahresweise als Buchungsstapel. Kompatibel mit DATEV, Lexware und ADDISON.
Rechnungsempfang per IMAP mit automatischem Polling. Versand per SMTP. Kontierungsvorschläge aus historischen Daten.
Bestehende PDF-Rechnungen einlesen und automatisch in normkonforme XRechnung wandeln. Ausgabe als ZUGFeRD-PDF/A-3 mit eingebettetem XML.
Standalone-Software für Windows und macOS. Alle Daten bleiben auf Ihrem Rechner. Keine Cloud, kein Konto, kein Upload.
8-Stufen-Workflow: Angebotsanfrage → Bestellung → Eingangsrechnung → Kundenangebot → Auftragseingang → Lieferschein → E-Rechnung → Mahnung. Positionen werden automatisch weitergereicht.
Digitale Produkte und Dienstleistungen mit getrenntem Einkaufs- und Verkaufspreis. Produkt-Picker in jedem Workflow-Schritt — EK bei Einkauf, VK bei Verkauf.
Stammdatenverwaltung mit CSV-Import/-Export. Lieferanten-Freigabe, Kunden-Referenzen (BT-10). Automatische Zuordnung in Vorgängen und Rechnungen.
Drei Mahnstufen mit konfigurierbaren Fristen und Gebühren: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, letzte Aufforderung. Automatische Fälligkeitsprüfung und PDF-Erzeugung per Klick.
Zeitraum wählen — alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen als PDF-Paket mit CSV-Übersicht. ZIP herunterladen oder direkt per E-Mail an den Steuerberater senden.
Standardtexte für alle Dokumenttypen in den Einstellungen hinterlegen — AGB-konform. Pro Vorgang überschreibbar. PDF-Anhänge je Workflow-Schritt hochladen und archivieren.
Herunterladen, einmal installieren, starten — in unter fünf Minuten einsatzbereit.
Für Windows oder macOS — von GitHub laden und entpacken.
install-main.zip
Ein Klick installiert Python, Java, KoSIT-Validator und alle Abhängigkeiten automatisch.
erstinstallation.bat / erstinstallation.sh
Browser öffnet sich automatisch — fertig.
starten.bat / starten.sh
Keine monatlichen Gebühren, kein Cloud-Abo. Sie kaufen eine Jahreslizenz und die Software gehört auf Ihren Rechner.
Kein Online-Shop, kein Zahlungsdienstleister. Sie überweisen direkt und erhalten Ihren Lizenzschlüssel per E-Mail.
Über 2.400 Unternehmen vertrauen auf e-rechnung pro.
Die Umstellung auf E-Rechnung war mit dieser Software in einem Nachmittag erledigt. Die DATEV-Anbindung funktioniert tadellos.
Endlich eine Lösung, die XRechnung für öffentliche Auftraggeber einfach macht. Der Support ist erstklassig.
Wir haben 40 Mandanten im Multi-Mandanten-Modus. Die Zeitersparnis gegenüber unserer alten Lösung ist enorm.
Elektronische Rechnungsstellung verständlich erklärt — von den Grundlagen bis zu Formaten, Pflichten und praktischen Tipps.
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Dokument im elektronischen Rechnungsformat nach der europäischen Norm EN 16931. Anders als eine einfache elektronische Rechnung PDF enthält sie strukturierte XML-Daten, die automatisch von Buchhaltungssystemen verarbeitet werden können. Die E-Rechnungsverordnung des Bundes und die Vorgaben des BMF zur elektronischen Rechnungsstellung machen die digitale Rechnung seit 2025 für viele Unternehmen zur Pflicht. Das elektronische Rechnungsformat ersetzt dabei Schritt für Schritt die klassische Papier- und PDF-Rechnung.
Die beiden wichtigsten E-Rechnungs-Formate in Deutschland sind ZUGFeRD und XRechnung. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit einer eingebetteten elektronischen Rechnung XML-Datei — ideal wenn Sie bestehende Workflows beibehalten möchten. XRechnung ist ein reines XML-Format und Pflicht für Rechnungen an den Bund über die Plattform ZRE Bund (xrechnung.bund.de). Beide Formate erfüllen die Norm Bund EN 16931 und sind damit zukunftssicher.
Die elektronische Rechnungsstellung betrifft nicht nur Konzerne. Auch Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbstständige müssen digitale Rechnungen empfangen und archivieren können. Wer Rechnungen für Kleinunternehmer oder ein Kleingewerbe stellt, kann über e-rechnung pro unkompliziert eine XRechnung oder ein E-Rechnung ZUGFeRD-Dokument erstellen — auch als Privatperson, die gewerblich tätig ist. Die Kleingewerbe XRechnung an öffentliche Auftraggeber ist genauso einfach wie eine digital Rechnung an Geschäftskunden. Die Pflicht, digitale Rechnungen verarbeiten zu können, gilt branchenübergreifend.
Unsere Software lässt sich nahtlos mit gängigen Buchhaltungslösungen verbinden. Die DATEV E-Rechnung-Schnittstelle überträgt Ihre E-Rechnungen direkt an Ihren Steuerberater. Ebenso unterstützen wir die Lexware eRechnung-Integration für den automatischen Belegimport. So wird der gesamte elektronische Rechnungsversand und die Buchhaltung aus einem Guss abgewickelt — von der Erstellung über den digitalen Rechnungsversand bis zur revisionssicheren Archivierung. Digitaler Rechnungsversand und elektronischer Rechnungsversand sind damit keine Hürde mehr, sondern ein effizienter, automatisierter Prozess.
Mit e-rechnung pro können Sie elektronische Rechnungen online erstellen, direkt als Rechnung per E-Mail versenden und gleichzeitig E-Rechnungen archivieren — alles in einem System. Egal ob Sie eine Rechnung für Dienstleistung schreiben oder eine umfangreiche E-Abrechnung mit mehreren Positionen benötigen: Unsere Rechnungsvorlage zum Ausfüllen führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Das Ergebnis ist eine normkonforme digitale Rechnung, die Sie als E-Rechnung ZUGFeRD oder XRechnung exportieren können.
Sie haben bereits Rechnungen als gewöhnliche PDF-Dateien? Kein Problem. e-rechnung pro kann Ihre bestehenden Belege automatisch in ZUGFeRD umwandeln. Die Software extrahiert die relevanten Rechnungsdaten, ergänzt die strukturierten XML-Metadaten und erzeugt ein hybrides ZUGFeRD-Dokument. So wird aus jeder Rechnung per Mail eine vollwertige, maschinenlesbare E-Rechnung im korrekten E-Rechnungs-Format.
Testen Sie e-rechnung pro 28 Tage lang gratis. In der Testphase können Sie kostenlos elektronische Rechnungen erstellen, versenden und archivieren — einschließlich aller Formate und Funktionen. Suchen Sie eine E-Rechnung kostenlos-Lösung für den Einstieg? Nach der Testphase kostet die Jahreslizenz nur 48 € — für unbegrenzte eRechnungen, ideal für Einzelunternehmer und kleine Betriebe, die Rechnungen digital versenden möchten.
Fehler passieren. Wenn Sie eine E-Rechnung stornieren müssen, erzeugt e-rechnung pro automatisch eine normkonforme Stornorechnung im selben elektronischen Rechnungsformat. Ein elektronisches Rechnungsformat wie ZUGFeRD oder XRechnung stellt sicher, dass auch Stornos maschinell verarbeitbar bleiben. Alle Korrekturen werden lückenlos dokumentiert und im Audit-Trail festgehalten — so bleiben Sie jederzeit GoBD-konform. Auch der erneute digitale Rechnungsversand der Korrektur erfolgt mit einem Klick.
Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht verlangt, dass Sie E-Rechnungen archivieren und zehn Jahre lang revisionssicher aufbewahren. e-rechnung pro speichert alle digitalen Rechnungen automatisch in einem GoBD-konformen Archiv auf deutschen Servern. Jede Änderung wird protokolliert. Ob E-Rechnung DATEV-Export für den Jahresabschluss oder die Suche nach einem E-Rechnung Beispiel aus dem Vorjahr — alle Belege sind jederzeit in Sekunden auffindbar.
Eine gewöhnliche PDF-Rechnung ist lediglich ein digitales Abbild einer Papierrechnung — sie kann von Buchhaltungssoftware nicht automatisch ausgelesen werden. Eine E-Rechnung hingegen enthält strukturierte Daten im XML-Format nach der Norm EN 16931. ZUGFeRD kombiniert beides: ein lesbares PDF plus eingebettete XML-Daten. XRechnung ist ein reines XML-Format. Beide gelten als normkonforme elektronische Rechnung, eine einfache PDF hingegen nicht.
Ja. Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland — auch Kleinunternehmer und Kleingewerbe — in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Die Pflicht zum aktiven Versand von Rechnungen im elektronischen Format wird stufenweise bis 2028 eingeführt. Wer bereits jetzt Rechnungen für Kleinunternehmer als E-Rechnung versendet, ist auf der sicheren Seite. Auch als Privatperson mit gewerblicher Tätigkeit sind Sie betroffen.
Rechnungen an Bundesbehörden müssen über die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE Bund) im XRechnung-Format eingereicht werden. e-rechnung pro erzeugt automatisch normkonforme XRechnung-Dateien nach Bund EN 16931 und unterstützt die Einlieferung über PEPPOL oder den manuellen Upload auf xrechnung.bund.de. Leitweg-IDs und alle Pflichtfelder werden bei der Erstellung abgefragt.
Ja. e-rechnung pro kann bestehende PDF-Rechnungen automatisch in ZUGFeRD umwandeln. Die Software analysiert die Rechnungsinhalte, extrahiert die relevanten Daten und bettet sie als strukturierte XML-Datei in das PDF ein. Das Ergebnis ist eine hybride E-Rechnung ZUGFeRD, die sowohl von Menschen gelesen als auch von Buchhaltungssystemen wie DATEV oder Lexware automatisch verarbeitet werden kann.
Die E-Rechnung DATEV-Schnittstelle exportiert alle erstellten und empfangenen Rechnungen direkt im DATEV-kompatiblen Format an Ihren Steuerberater. Für Lexware eRechnung steht eine automatische Importfunktion bereit, die neue Belege sofort in Ihre Buchhaltung übernimmt. Beide Integrationen sind im Business- und Enterprise-Tarif enthalten und erfordern keine manuelle Datenübertragung.
Wenn Sie eine E-Rechnung stornieren müssen, erstellt e-rechnung pro eine Stornorechnung im selben Format (ZUGFeRD oder XRechnung) und versendet sie automatisch an den Empfänger. Der Vorgang wird vollständig im Audit-Trail dokumentiert. Anschließend können Sie eine korrigierte Rechnung erzeugen und per elektronischem Rechnungsversand erneut zustellen — alles revisionssicher und GoBD-konform.
Grundsätzlich richtet sich die E-Rechnungspflicht an Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende. Wenn Sie als E-Rechnung Privatperson gelegentlich gewerbliche Leistungen abrechnen — etwa als freiberuflicher Berater oder Vermieter — können Sie mit dem Starter-Tarif kostenlos elektronische Rechnungen testen und anschließend günstig Rechnungen digital versenden.
Vollständige Anleitung — vom ersten Start bis zur revisionssicheren Archivierung. Version 1.0, März 2026.
Das E-Rechnungssystem ist eine Software, mit der Sie elektronische Rechnungen empfangen, prüfen, freigeben, archivieren und versenden können. Es läuft direkt auf Ihrem Computer und öffnet sich in Ihrem Internet-Browser (Chrome, Edge oder Firefox).
Das System hilft Ihnen bei folgenden Aufgaben:
So starten Sie das E-Rechnungssystem:
Nach dem Start sehen Sie das Dashboard. Es zeigt Ihnen auf einen Blick den aktuellen Stand:
| Kennzahl | Bedeutung |
|---|---|
| Eingangsvolumen | Anzahl aller Rechnungen im System und wie viele noch offen sind |
| Freigegebene | Rechnungen, die geprüft und zur Zahlung freigegeben wurden |
| Exportierte | Rechnungen, die bereits an die Buchhaltung übergeben wurden |
| Rechnungsvolumen | Gesamtwert aller Rechnungen in Euro |
| Touchless-Rate | Anteil der Rechnungen, die automatisch ohne manuelle Korrektur verarbeitet wurden |
| Inbox-Einträge | Neue Eingänge, die noch nicht verarbeitet sind |
Navigation: Links finden Sie die Seitenleiste mit allen Bereichen:
| Menüpunkt | Funktion |
|---|---|
| Dashboard | Startseite mit Übersicht und Kennzahlen |
| Rechnungen | Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen mit Filter und Suche |
| Freigaben | Rechnungen, die auf Ihre Freigabe warten |
| Erstellen | Neue Ausgangsrechnung erzeugen |
| Archiv | Alle archivierten Belege mit Prüfprotokollen |
| Einstellungen | E-Mail, Logo, Stellvertretung und weitere Optionen |
Klicken Sie in der Seitenleiste auf Rechnungen. Sie sehen eine Tabelle aller Rechnungen im System.
| Spalte | Erklärung |
|---|---|
| Nr. | Die Rechnungsnummer |
| Lieferant | Name des Rechnungsstellers |
| Richtung | Eingang (empfangen) oder Ausgang (selbst erstellt) |
| Netto / Brutto | Beträge der Rechnung |
| Format | XRechnung oder ZUGFeRD |
| Gültig | Grünes Häkchen = Validierung bestanden, Rotes X = Fehler |
| Status | Aktueller Bearbeitungsstand (Neu, In Prüfung, Freigegeben usw.) |
Filtern und Suchen: Oberhalb der Tabelle finden Sie Suchfeld, Status-Filter und Richtungs-Filter.
Klicken Sie auf eine Rechnung in der Tabelle, um die Detailansicht zu öffnen. Hier sehen Sie alle Informationen:
Aktionsleiste:
| Button | Funktion |
|---|---|
| Freigeben | Gibt die Rechnung zur Zahlung frei |
| Ablehnen | Weist die Rechnung mit Begründung zurück |
| DATEV-Export | Erzeugt eine CSV-Datei für die Buchhaltung |
| E-Mail senden | Versendet die Rechnung per E-Mail |
| Stornieren | Erzeugt eine Gutschrift (nur Ausgangsrechnungen) |
| Belegansicht | Zeigt die Rechnung als druckfähiges Dokument |
Kontierung: Im unteren Bereich können Sie Kostenstelle und Sachkonto vergeben. Das System lernt aus Ihren Eingaben und schlägt beim nächsten Mal automatisch passende Werte vor.
Die Belegansicht zeigt die Rechnung als professionell formatiertes Dokument. Sie erreichen sie über:
Die Belegansicht enthält: Firmenlogo, Adressdaten im Briefformat, alle Positionen mit Beträgen, Steueraufschlüsselung, GiroCode QR-Code (bei Ausgangsrechnungen) und das Validierungsergebnis.
Einfache Freigabe:
Ablehnung: Klicken Sie auf „Ablehnen" und geben Sie den Grund ein. Die Rechnung erhält den Status „Zurückgewiesen".
Massenbearbeitung: In der Rechnungsliste können Sie mehrere Rechnungen gleichzeitig auswählen und gemeinsam zuweisen, den Workflow starten oder exportieren.
Klicken Sie in der Seitenleiste auf Erstellen. Pflichtfelder für eine gültige XRechnung:
| Feld | Erklärung |
|---|---|
| Rechnungsnummer | Ihre eindeutige Belegnummer (z.B. RE-2026-0042) |
| Buyer Reference | Referenz des Käufers (Bestellnummer oder Leitweg-ID) |
| Verkäuferdaten | Firmenname, Adresse, USt-ID, Kontaktperson |
| Käuferdaten | Name und Adresse des Rechnungsempfängers |
| IBAN | Ihre Bankverbindung für die Zahlung |
| Zahlungsbedingungen | Z.B. „Zahlbar innerhalb 30 Tagen netto" |
| Positionen | Mindestens eine Position mit Bezeichnung, Menge, Preis und Steuersatz |
Eine Stornierung erzeugt eine Gutschrift (Typ 381) mit negierten Beträgen, die auf die Originalrechnung verweist.
Nach der Stornierung zeigt die Originalrechnung einen roten Banner, die Gutschrift einen gelben Banner mit Bezug. Beide Belege sind im Archiv verknüpft.
Das System kann ein E-Mail-Postfach überwachen und eingehende Rechnungen automatisch verarbeiten.
Postfach prüfen: Klicken Sie auf „E-Mail prüfen". Das System verbindet sich mit dem Postfach und verarbeitet alle XML-Anhänge als Eingangsrechnungen.
Automatische Überwachung: In den Einstellungen können Sie das automatische Polling aktivieren (z.B. alle 5 Minuten).
Freigegebene Rechnungen können als CSV-Datei für Buchhaltungssysteme exportiert werden.
Einzelexport: Öffnen Sie eine freigegebene Rechnung und klicken Sie auf „DATEV-Export".
Massenexport: Setzen Sie Häkchen bei mehreren Rechnungen und klicken Sie in der Aktionsleiste auf „DATEV-Export".
Jede Rechnung wird automatisch archiviert. Das Archiv erfüllt die Anforderungen der GoBD und bewahrt alle Belege revisionssicher auf.
Was wird archiviert?
Geben Sie im Suchfeld einen Begriff ein, um das Archiv zu durchsuchen.
| Einstellung | Beschreibung |
|---|---|
| E-Mail Konfiguration | IMAP-Server für Empfang, SMTP-Server für Versand |
| Firmenlogo | Logo hochladen (PNG oder JPG) — erscheint in Seitenleiste und Belegansicht |
| Stellvertretung | Abwesenheitsregeln anlegen, Rechnungen werden automatisch weitergeleitet |
| IMAP-Polling | Automatische Postfachprüfung, Intervall in Sekunden (z.B. 300 = 5 Min.) |
| Aufbewahrungsfristen | Mindestdauer konfigurieren (Standard: 8 Jahre gem. UStG) |
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Browser geschlossen? | Nichts geht verloren. Der Server läuft weiter. Öffnen Sie erneut http://localhost:5000. |
| Mehrere Computer? | Standardmäßig nur lokal erreichbar. Für Netzwerkzugriff siehe README_Windows.md. |
| Daten sichern? | Kopieren Sie regelmäßig den Ordner „data" — enthält alle Rechnungen, Archiv und Einstellungen. |
| GiroCode QR-Code? | Bei Ausgangsrechnungen wird ein EPC-Standard QR-Code erzeugt, den der Empfänger mit der Banking-App scannen kann. |
| XRechnung vs. ZUGFeRD? | XRechnung = reines XML. ZUGFeRD = hybrides PDF mit eingebettetem XML. Beide entsprechen EN 16931. |
| Alle freigeben? | Ja, jede Rechnung durchläuft einen Freigabeworkflow. Über dem Schwellenwert gilt das Vier-Augen-Prinzip. |
| Problem | Lösung |
|---|---|
| „Seite nicht erreichbar" | Prüfen Sie, ob das Konsolenfenster noch offen ist. Falls nicht: Programm neu starten. |
| Port 5000 belegt | Rechtsklick auf starten.bat → „Bearbeiten" → hinter „python run.py" z.B. 8080 ergänzen. |
| Duplikat abgelehnt | Rechnung mit derselben Nummer existiert bereits. Prüfen Sie das Archiv. |
| Storno-Button fehlt | Nur Ausgangsrechnungen im Status „Freigegeben" oder „Exportiert" können storniert werden. |
| Belegansicht leer | Andere Rechnung anklicken und zurück. Falls Problem bleibt: Konsolenfenster auf Fehler prüfen. |
| E-Mail geht nicht | IMAP-Einstellungen prüfen. Viele Provider (Gmail, GMX) erfordern ein App-spezifisches Passwort. |
| Validierungsfehler | Pflichtfelder prüfen: Buyer Reference, Verkäuferkontakt, USt-ID und IBAN müssen ausgefüllt sein. |
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren Administrator.
Lokale Webanwendung für Windows — keine Datenbank, kein externer Server. Alle Daten bleiben auf Ihrem Rechner.
Die Einrichtung besteht aus drei Schritten:
erstinstallation.bat bzw. erstinstallation.sh startet — installiert automatisch Python, Java, alle Bibliotheken und den KoSIT-Validatorstarten.bat bzw. ./starten.shSystemvoraussetzungen:
| Komponente | Anforderung |
|---|---|
| Betriebssystem | Windows 10/11 oder macOS 12+ (Apple Silicon & Intel) |
| Python | 3.10 oder höher — wird automatisch installiert |
| Java | 17 oder höher — wird automatisch installiert (für KoSIT-Validator) |
| Arbeitsspeicher | Mindestens 4 GB RAM |
| Festplatte | ca. 250 MB + Platz für Rechnungsdaten |
| Browser | Chrome, Edge, Safari oder Firefox (aktuelle Version) |
| Internet | Nur für Download und erstmalige Installation |
Die Erstinstallation richtet alle Voraussetzungen automatisch ein. Dieses Kapitel ist nur relevant, wenn Sie Python oder Java vorab manuell installieren möchten — etwa in Firmenumgebungen mit eingeschränkten Rechten.
Python (Windows):
Python (macOS): Im Terminal: brew install python@3.12 (Homebrew nötig — siehe brew.sh)
Java (für KoSIT-Validator): adoptium.net — Temurin JRE 17 oder neuer. Bei Windows-Installation Haken bei „Set JAVA_HOME" und „Add to PATH" setzen.
python --version und java -version sollten beide eine Versionsnummer ausgeben.Der Download startet automatisch. Die Datei heißt install-main.zip bzw. install-mac-main.zip.
Windows — ZIP entpacken:
C:\E-Rechnungssystem\macOS — ZIP entpacken:
~/E-Rechnungssystem/ verschieben
E-Rechnungssystem/
erstinstallation.bat ← Erstinstallation Windows
erstinstallation.sh ← Erstinstallation macOS
starten.bat ← Programm starten Windows
starten.sh ← Programm starten macOS
webapp.py
static/index.html
requirements.txt
… (weitere Dateien)
Die Erstinstallation richtet automatisch alles ein, was die Software braucht: Python, Java, alle Bibliotheken und den offiziellen KoSIT-Validator der Bundesverwaltung. Das passiert nur einmal — beim ersten Start.
Windows:
macOS:
cd ~/E-Rechnungssystem/install-mac-main./erstinstallation.sh
========================================================
E-Rechnungssystem - Erstinstallation
========================================================
[1/6] Prüfe Python-Installation… Python 3.12.4 OK
[2/6] Prüfe Java-Installation… Temurin 17 OK
[3/6] Installiere Python-Pakete… OK
[4/6] Lade KoSIT-Validator herunter… OK
[5/6] Lege Datenverzeichnisse an… OK
[6/6] Prüfe, ob Anwendung startbereit ist… OK
========================================================
Installation erfolgreich abgeschlossen!
========================================================
Windows:
macOS:
./starten.sh
========================================================
E-Rechnungssystem
XRechnung / ZUGFeRD / EN 16931
========================================================
Starte Server…
Der Browser öffnet sich gleich automatisch.
Zum Beenden: Strg+C oder dieses Fenster schließen.
Programm beenden: Schließen Sie das Konsolenfenster oder drücken Sie Strg+C (Windows) bzw. Ctrl+C (macOS). Alle Daten werden automatisch gespeichert.
Erneut starten: Doppelklick auf starten.bat bzw. ./starten.sh ausführen. Alle Rechnungen, Freigaben und Einstellungen sind weiterhin vorhanden.
Kostenlose Testphase (28 Tage): Nach dem ersten Start läuft die Software im vollen Funktionsumfang. Ein Hinweis in der Kopfzeile zeigt die verbleibenden Tage.
Lizenz aktivieren:
ERECH-)Nach dem Start sehen Sie das Dashboard mit Kennzahlen: Anzahl der Rechnungen, offene Freigaben, Exportstatus.
Rechnung hochladen (Eingang):
Rechnung erstellen (Ausgang):
Rechnung freigeben und exportieren:
Alle Daten liegen im Unterordner data/ im Programmverzeichnis:
| Datei / Ordner | Inhalt |
|---|---|
| invoices.json | Alle Rechnungen und deren Status |
| archiv/ | Archivierte Originaldateien |
| export/ | Erzeugte DATEV- und CSV-Exporte |
| license.json | Lizenzstatus |
| device_id.txt | Geräte-ID |
Mit build_windows.bat (Windows) bzw. build_mac.sh (macOS) lässt sich zusätzlich eine Standalone-Version im Ordner dist/erechnung/ erzeugen. Diese kann auf Rechner kopiert werden, auf denen Python nicht installiert ist:
| Problem | Lösung |
|---|---|
| „Python nicht erkannt" | Python deinstallieren und mit „Add Python to PATH" neu installieren. |
| Browser öffnet nicht | Manuell öffnen: http://localhost:5000 |
| Port 5000 belegt | Im Konsolenfenster: python webapp.py 8080 → dann http://localhost:8080 |
| Antivirus blockiert EXE | Ordner zur Ausnahmeliste des Antivirenprogramms hinzufügen. |
| Bildschirm bleibt weiß | 5–10 Sekunden warten, dann F5 drücken. |
| Build schlägt fehl | python --version prüfen, ggf. pip install -r requirements.txt manuell ausführen. |
ingenieurbüro rolf krause — Dipl. Ing. Rolf Krause
E-Mail: info@rolfkrause.com
E-Rechnungssystem v1.0 — XRechnung | ZUGFeRD | EN 16931 — Stand: April 2026
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Jahreslizenz 48 € — nach der Testphase einfach Lizenzschlüssel eingeben
Angaben gemäß § 5 TMG
ingenieurbüro rolf krauseKontakt: info@rolfkrause.com
Telefon: +49 (0) 176 22872775
Umsatzsteuer-ID: DE354366307
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Dipl. Ing. Rolf Krause
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
1. Verantwortlicher: Dipl. Ing. Rolf Krause, Ginsterweg 2a, 41379 Brüggen, info@rolfkrause.com.
2. Keine Datenerhebung durch die Software: e-rechnung pro ist eine lokal installierte Standalone-Software. Sämtliche Rechnungsdaten, Einstellungen und Archivdateien werden ausschließlich auf dem Rechner des Nutzers gespeichert. Es findet keine Übertragung personenbezogener Daten an den Anbieter oder Dritte statt.
3. Website: Diese Website wird als statische HTML-Datei ausgeliefert. Es werden keine Cookies gesetzt, keine Tracking-Tools eingesetzt und keine personenbezogenen Daten erhoben. Die Download-Links verweisen auf GitHub (GitHub Inc., San Francisco, CA). Beim Aufruf von GitHub gelten deren Datenschutzrichtlinien.
4. Lizenzaktivierung: Bei der Aktivierung wird kein Konto angelegt. Der Lizenzschlüssel wird offline auf dem Gerät des Nutzers verifiziert (RSA-2048 Public Key). Es findet keine Onlineprüfung statt.
5. Kontaktaufnahme: Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, werden Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
6. Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nach Art. 15–21 DSGVO. Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (LDI NRW).
Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der aus den Angeboten dieser Internetseiten heraus entsteht, sofern nachfolgend nichts anderes ausgeführt wird. Im Folgenden wird die Firma EBRK genannt.
1 Allgemeines
Für die Leistungen der EBRK innerhalb dieses Energieportals und im allgemeinen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB).
2 Vertragsschluss
2.1 Vertragsgrundlagen sind das Angebot der EBRK, das dem Kunden entweder schriftlich oder über die Internetseiten des Energieportals unterbreitet wird.
2.2 Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine Auftragsbestätigung oder Bestätigung der Bafa per Brief, Fax, E-Mail oder die Internetseiten von der EBRK zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von EBRK schriftlich bestätigt sind. Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten.
2.4 Alle Angebote sind freibleibend.
3 Vertragsgegenstände
3.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von Gebäude-Energieausweisen und Energieaudits nach den von EBRK anerkannten Regeln für die Erstellung von Energieausweisen, Energieaudits oder Berechnungen im Sinne der EEG oder EnEV.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet die EBRK keinen bestimmten Erfolg im Sinne § 631 BGB.
3.3 Liegen alle Daten vor, wird der Energieausweis, Berechnung oder Bericht für das Audit ausgestellt und dem Auftraggeber in schriftlicher Form per Brief, Fax, E-Mail übermittelt. Falls für ein Gebäude oder ein Unternehmen kein Energieausweis, Berechnung oder Bericht ausgestellt werden kann, wird das Unternehmen dies dem Auftraggeber mitteilen. Ist ein Energieausweis, Berechnung oder Bericht fehlerhaft, wird das Unternehmen eine Berichtigung vornehmen. Anerkennung des Berichtes nach DIN 16247-1 durch die Bafa gilt als abgenommen. Sollte die Berichtigung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber wahlweise die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4 Preise, Vergütung und Fälligkeit
4.1 Die Preise richten sich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste der EBRK oder nach individuellen Honorar- und Vergütungsvereinbarungen.
4.2 Die Vergütung ist sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
5 Mitwirkung des Auftraggebers (Kunden)
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der EBRK zu unterstützen, insbesondere durch die wahrheitsgemäße unverzügliche Übermittlung der für die Erstellung von Energieausweisen, Berechnungen oder Berichten notwendigen Daten und Unterlagen. Das Unternehmen haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Daten.
6 Rücktritt
6.1 Eine Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises besteht nicht, wenn Daten offensichtlich falsch sind oder Rechtsvorschriften einer Ausstellung entgegenstehen. Insoweit steht dem Unternehmen das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
6.2 Tritt der Kunde nach erfolgter Zahlung ohne Verschulden der EBRK zurück, und hat die EBRK die Bearbeitung des Kundenauftrags bereits begonnen, hat der Kunde keinen Rückzahlungsanspruch.
6.3 Tritt der Kunde später vom Vertrag zurück, ohne dass die EBRK ein Verschulden trifft, oder nimmt der Kunde aus sonstigem Grund vom Vertrag Abstand, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
6.4 Der Nachweis ersparter Aufwendungen durch den Kunden bleibt hiervon unberührt.
7 Haftung
7.1 Termine für die Erbringung von Leistungen werden von der EBRK nach bestem Wissen angegeben. Sie setzen die Klärung aller technischen Fragen durch den Kunden voraus.
7.2 Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliches unverschuldetes Unvermögen auf der Seite der EBRK, die zu einer zeitlichen Verzögerung der Leistungen der EBRK führen, müssen von der EBRK nicht vertreten werden. Eine Haftung der EBRK ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7.3 Die EBRK haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der EBRK beruhen.
7.4 Soweit der EBRK keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf die Höhe der Vergütung begrenzt.
7.5 Die EBRK haftet ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.6 Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Ausgeschlossen sind deshalb auch Schadensersatzansprüche aus Verschulden wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
7.7 Die EBRK haftet nicht für Folgeschäden. Sie haftet ferner nicht für Schäden, die ausschließlich oder überwiegend auf ein Fehlverhalten des Kunden zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn der Kunde unvollständige, fehlerhafte oder falsche Unterlagen als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellt.
7.8 Der Kunde haftet für die Richtigkeit der zur Erstellung von Energieausweisen, Berechnung oder Berichten der EBRK zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen.
7.9 Die EBRK weist ausdrücklich auf die eingeschränkte Zulässigkeit für verbrauchsorientierte Energieausweise von Wohngebäuden hin. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber impliziert für die EBRK die Zulässigkeit eines verbrauchsorientierten Energieausweises. Für Zuwiderhandlungen des Auftraggebers in diesem Zusammenhang ist die Haftung der EBRK ausgeschlossen.
8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
8.1 Wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, dann ist der Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der EBRK zuständige Gericht. Die EBRK ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
8.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der EBRK auch Erfüllungsort.
8.3 Der Kunde ist mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Er willigt insbesondere ein, dass seine personenbezogenen Daten und alle weiteren zur Durchführung des Vertrages notwendigen Daten elektronisch gespeichert werden.
8.4 Die Übermittlung der Kundendaten an Dritte wird von der EBRK ausdrücklich ausgeschlossen.
8.5 Sollten einzelne Klauseln dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll treten, was dem beabsichtigten Zweck am ehesten entspricht.
Stand: Düsseldorf, 10.08.2016
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